Magistratsempfänge und Ordensverleihungen finden in Wetzlar bevorzugt
im stilvollen Ambiente des Palais Papius in der Kornblumengasse statt,
wo die v.Lemmers-Danforth’sche Sammlung euro-
päischer Wohnkultur seit 1967 untergebracht ist. Die Stadt Wetzlar
erhielt diese bemerkenswerte und wertvolle Möbelsammlung aufgrund
eines Schenkungsvertrages mit der vor 20 Jahren verstorbenen Kinderärztin
Irmgard v. Lemmers-Danforth. Die war 1928 nach Wetzlar gezogen und entwickelte
als damals junge Frau eine Sammlerleidenschaft für Schränke,
Truhen, Uhren und Wandschmuck, die sie über fünf Jahrzehnte
beibehielt. Wertvolle Sammlerstücke werden für gewöhnlich
im Kunsthandel und auf Auktionen angeboten. In der zur Zeit im Hessenkolleg
gezeigten Ausstellung „Der Fiskus und die Ausplünderung der
Juden in Hessen 1933-45“ wird der Hintergrund sogenannter „Judenauktionen“
aus diesem Zeitraum beleuchtet. Was aber hat die Wetzlarer Möbelsammlung
mit solchen Auktionen zu tun? Antworten auf diese in Wetzlar vielfach
als heikel empfundene Frage gab der Direktor der städtischen Museen,
Hartmut Schmidt, während einer Führung durch das ehemalige Adelspalais.
Die von rund 20 Geschichtsinteressierten begleitete Führung war Teil
des Rahmenprogramms der noch bis Mitte Oktober gezeigten Wanderausstellung
über die „Arisierung“ jüdischer Vermögen in
Hessen. Schmidt machte den Besuchern klar, dass es in vielen öffentlichen
und privaten Kunstsammlungen auch Objekte aus ursprünglich jüdischem
Besitz gibt. Die Kauf-Gesinnung der damaligen „Schnäppchen-Jäger“
beinhalte „das ganze Spektrum von Blauäugigkeit bis Raff- und
Besitzgier, verbunden mit dem klaren Bewusstsein, dass man sich am Unglück
anderer bereichert“. Da es ja der NS-Staat und dessen Finanzbehörden
waren, die den Verkauf jüdischen Besitzes scheinbar legal abwickelten,
habe wenig Unrechtsbewusstsein auf Seiten der Käufer geherrscht.
Schmidt nannte dies „eine perfide Technik der Entrechtung und Ausplünderung
der jüdischen Bevölkerung“. Auf der Basis eines 1991 erstellten
Bestandskatalogs zur Sammlung v.Lemmers-Danforth konnte ermittelt werden,
dass 13 der insgesamt 500 Ausstellungsobjekte aus solchen Auktionen stammen.
Im Jahre 2002, zwei Jahre nachdem eine Veröffentlichung der Kunsthistorikerin
Dr. Anja Heuss in der „Neuen Zürcher Zeitung“ die Aufmerksamkeit
der Fachwelt auf die Wetzlarer Sammlung gezogen hatte, meldeten die Erben
von zwei in der Nazizeit beraubten jüdischen Familien Rückerstattungsansprüche
an. 3 Schränke gehörten zum Nachlass eines ursprünglich
in München ansässigen Kunsthandelshauses namens Drey. Eine zugleich
horrende und haltlose Steuernachforderung des Fiskus trieb das jüdische
Handelshaus in den Ruin, die Zwangsversteigerung des Drey’schen
Besitzes fand vom 16. bis 18. Juni in Berlin statt. Schmidt wies darauf
hin, dass die Stadt Wetzlar im Falle berechtigter Rück-erstattungsansprüche
zwei Möglichkeiten habe: entweder Rückgabe des Möbels oder
finanzielle Entschädigung. Während die Drey-Erben finanziell
abgegolten worden seien, habe ein im Egerland gebauter Intarsien-Relief-Schrank
vor zwei Jahren eine Fahrt über den großen Teich angetreten.
Otmar Strauß, ein in Los Angeles in bescheidenen Verhältnissen
lebender Jude mit deutschen Vorfahren, habe auf der Rückgabe dieses
Teils des Strauß’schen Familienbesitzes bestanden. In die
Wetzlar Sammlung geriet dieser Schrank dabei erst im Jahre 1974. Frau
v.Lemmers-Danforth hatte ihn über einen englischen Bekannten in London
von einem amerikanischen Vorbesitzer erstanden. „Aber“, so
Hartmut Schmidt mit Blick auf das geltende Rückerstattungsrecht,
„den Letzten beißen die Hunde“. Allerdings sei bei ihm
„zusammen mit dem Schrank auch das Bauchgrimmen verschwunden“,
das man als Museumsverwalter angesichts der Vorgeschichte solcher Sammlungsstücke
empfinde.
Klaus Petri
|