Bericht über die Führung durch die v.Lemmers-Danforth’sche Sammlung

mit dem Wetzlarer Museumsdirektor Hartmut Schmidt


Magistratsempfänge und Ordensverleihungen finden in Wetzlar bevorzugt im stilvollen Ambiente des Palais Papius in der Kornblumengasse statt, wo die v.Lemmers-Danforth’sche Sammlung euro-
päischer Wohnkultur seit 1967 untergebracht ist. Die Stadt Wetzlar erhielt diese bemerkenswerte und wertvolle Möbelsammlung aufgrund eines Schenkungsvertrages mit der vor 20 Jahren verstorbenen Kinderärztin Irmgard v. Lemmers-Danforth. Die war 1928 nach Wetzlar gezogen und entwickelte als damals junge Frau eine Sammlerleidenschaft für Schränke, Truhen, Uhren und Wandschmuck, die sie über fünf Jahrzehnte beibehielt. Wertvolle Sammlerstücke werden für gewöhnlich im Kunsthandel und auf Auktionen angeboten. In der zur Zeit im Hessenkolleg gezeigten Ausstellung „Der Fiskus und die Ausplünderung der Juden in Hessen 1933-45“ wird der Hintergrund sogenannter „Judenauktionen“ aus diesem Zeitraum beleuchtet. Was aber hat die Wetzlarer Möbelsammlung mit solchen Auktionen zu tun? Antworten auf diese in Wetzlar vielfach als heikel empfundene Frage gab der Direktor der städtischen Museen, Hartmut Schmidt, während einer Führung durch das ehemalige Adelspalais. Die von rund 20 Geschichtsinteressierten begleitete Führung war Teil des Rahmenprogramms der noch bis Mitte Oktober gezeigten Wanderausstellung über die „Arisierung“ jüdischer Vermögen in Hessen. Schmidt machte den Besuchern klar, dass es in vielen öffentlichen und privaten Kunstsammlungen auch Objekte aus ursprünglich jüdischem Besitz gibt. Die Kauf-Gesinnung der damaligen „Schnäppchen-Jäger“ beinhalte „das ganze Spektrum von Blauäugigkeit bis Raff- und Besitzgier, verbunden mit dem klaren Bewusstsein, dass man sich am Unglück anderer bereichert“. Da es ja der NS-Staat und dessen Finanzbehörden waren, die den Verkauf jüdischen Besitzes scheinbar legal abwickelten, habe wenig Unrechtsbewusstsein auf Seiten der Käufer geherrscht. Schmidt nannte dies „eine perfide Technik der Entrechtung und Ausplünderung der jüdischen Bevölkerung“. Auf der Basis eines 1991 erstellten Bestandskatalogs zur Sammlung v.Lemmers-Danforth konnte ermittelt werden, dass 13 der insgesamt 500 Ausstellungsobjekte aus solchen Auktionen stammen. Im Jahre 2002, zwei Jahre nachdem eine Veröffentlichung der Kunsthistorikerin Dr. Anja Heuss in der „Neuen Zürcher Zeitung“ die Aufmerksamkeit der Fachwelt auf die Wetzlarer Sammlung gezogen hatte, meldeten die Erben von zwei in der Nazizeit beraubten jüdischen Familien Rückerstattungsansprüche an. 3 Schränke gehörten zum Nachlass eines ursprünglich in München ansässigen Kunsthandelshauses namens Drey. Eine zugleich horrende und haltlose Steuernachforderung des Fiskus trieb das jüdische Handelshaus in den Ruin, die Zwangsversteigerung des Drey’schen Besitzes fand vom 16. bis 18. Juni in Berlin statt. Schmidt wies darauf hin, dass die Stadt Wetzlar im Falle berechtigter Rück-erstattungsansprüche zwei Möglichkeiten habe: entweder Rückgabe des Möbels oder finanzielle Entschädigung. Während die Drey-Erben finanziell abgegolten worden seien, habe ein im Egerland gebauter Intarsien-Relief-Schrank vor zwei Jahren eine Fahrt über den großen Teich angetreten. Otmar Strauß, ein in Los Angeles in bescheidenen Verhältnissen lebender Jude mit deutschen Vorfahren, habe auf der Rückgabe dieses Teils des Strauß’schen Familienbesitzes bestanden. In die Wetzlar Sammlung geriet dieser Schrank dabei erst im Jahre 1974. Frau v.Lemmers-Danforth hatte ihn über einen englischen Bekannten in London von einem amerikanischen Vorbesitzer erstanden. „Aber“, so Hartmut Schmidt mit Blick auf das geltende Rückerstattungsrecht, „den Letzten beißen die Hunde“. Allerdings sei bei ihm „zusammen mit dem Schrank auch das Bauchgrimmen verschwunden“, das man als Museumsverwalter angesichts der Vorgeschichte solcher Sammlungsstücke empfinde.

Klaus Petri

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